Für laufende Abgabenstundungen wurde die Frist vom 31.3.2021 „automatisch“ bis 30.6.2021 ausgedehnt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Für Abgaben, die zwischen 15.3.2020 und 30.6.2021 fällig sind, werden keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge verrechnet (siehe auch gesonderten Beitrag dazu hier).
Für noch verbliebene Abgabenrückstände sieht das COVID-19-Ratenzahlungskonzept folgendes vor:
Die reduzierten Stundungszinsen betragen 1,38%.
Stundungen gegenüber der ÖGK wurden ebenfalls gesetzlich bis 30.6.2021 verlängert. Auch hier besteht die Möglichkeit, Ratenzahlungen bis 30.9.2022 bzw unter bestimmten Voraussetzungen bis 30.6.2024 zu beantragen (siehe auch weitere Informationen dazu hier).
Es ist wichtig, den geordneten Abbau der Abgaben- und Beitragsrückstände frühzeitig zu planen. Gerne unterstützen wir Sie bei den nötigen Schritten. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter +43 4352 2848-0.